Weil das Nelsonen-Bootshaus im Schussfeld gegen die in den letzten Kriegstagen an rückenden Amerikaner lag, gab ein Wehrmachtsoffizier der deutschen Armee an verblendete Hitlerjungen den Befehl, das Bootshaus mit Leuchtspurmunition und Panzerfaust zu zerstören, ohne das Boote und Ausrüstungen gerettet werden durften. Die Rudervereine fielen unter das „Kontrollratsgesetz Nr. 2 […]