Aktuelle Infos zu Individualsport & Hochwasser
Auf Anfrage des Stadtsportbund Halle hat die Stadt Halle (Saale) Individualsport für bis zu 5 Personen in Aussicht gestellt, was […]
Aktuelle Verordnungen zum Nachlesen
Nutzungskonzept der Sportstätte Bootshaus der HRV Böllberg/Nelson, konform zur 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Halle, 04.05.2020. Auf Grund der 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (im weiteren Verordnung genannt) kann der Ruderbetrieb unter folgenden Bedingungen wieder aufgenommen werden:
- Der Aufenthalt auf dem Gelände der HRV Böllberg/Nelson ist nur zu Trainingszwecken erlaubt, das Gelände ist nach dem Training sofort wieder zu verlassen.
- Einhalten der Hygienebestimmungen nach § 2 Abs. 1 der Verordnung.
- Die Toiletten und Waschmöglichkeiten (keine Duschen nur Handwaschbecken mit Seifenspender und Papierhandtücher) im Bootshaus des Sportbereiches werden zur Einhaltung der Hygienebestimmungen geöffnet.
- Alle anderen Räume im Bootshaus werden gesperrt. Die Räume werden auf kürzesten Weg durch die Bootshalle im Erdgeschoß einzeln betreten.
- Betreten des Steges ist nur einzeln erlaubt, dementsprechend kann nur Einer gefahren werden (1,5 m Regel lt. §8 Abs.1 Satz 1 der Verordnung).
- Die Sportgeräte (Skullgriffe und Bordwand) sind nach der Nutzung mit bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
- Das elektronische Fahrtenbuch ist die Grundlage zur Einhaltung der fünf Personenregel. Es ersetzt die geforderte Liste aus §1 Absatz 6 der Verordnung. Sind mehr als 5 Personen auf dem Wasser, ist der Trainingsbetrieb für weitere Personen einzustellen. Das Gelände der HRV Böllberg/Nelson ist sofort zu verlassen.
- Die Trainingsgruppen werden in maximal 5 Personen gesplittet. Trainingszeiten werden zugeordnet.
- Zur Sicherheit fährt ein Trainer mit Motorboot separat mit. Der Abstand beträgt auf Grund der Ruderboot-Charakteristik über 5 m zu den Sportbooten.
- Alle Beteiligten SportlerInnen müssen eine Erklärung abgeben, dass sie keinen Kontakt zu Corona-Infizierte in den letzten 14 Tagen hatten und infektfrei sind. Bei Minderjährigen müssen die Eltern eine entsprechende Erklärung und das Einverständnis, dass ihre Kinder rudern dürfen, vorlegen.
- Die Indoor-Einrichtungen (Ergoraum/Kraftraum/Gymnastikraum-Saal) bleiben geschlossen.
- Sportbekleidung kann nicht in den Umkleiden gewechselt werden. Das Duschen erfolgt in den Privatquartieren.
Mit diesem Konzept ist dem §2 Abs.3 der Verordnung genüge getan.
Dementsprechend sind die behördlichen Kontrollstellen zur Überprüfung der Einhaltung des Konzeptes berechtigt. Dieses Konzept verliert seine Gültigkeit bei Außerkrafttreten der Verordnung.
Die 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt kann hier nachgelesen werden:
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/fuenfte-corona-eindaemmungsverordnung-sachsen-anhalt-100.html
Der Vorstand
Lothar Trawiel
Vorsitzender
Dokumente zum Download
Gesundheits-fragebogen
Fragebogen nur für erwachsene Mitglieder (Freizeit-und Breitensport).
*Änderungen der angegebenen Nutzungen der Trainingszeiten bitte an ulf.sauerbrey@gmail.com. Kommen neue Sportler oder Trainingszeiten hinzu, müssen diese mind. 2 Tage vorher angekündigt werden. Bitte kontrolliert vorher, ob die gewünschte Zeit nicht schon ausgereizt ist.