Der Vorstand der HRV Böllberg/Nelson e.V. beruft seine Mitgliederversammlung 2025 für Dienstag, den 29.04.2025 ein.
Veranstaltungsort:
Ruderhaus Böllberg
Zwischenraum Gaststätte
Zur Rabeninsel 23
06128 Halle (Saale)
Beginn: 18:00 Uhr
Entsprechend § 10 Abs. 5 der Satzung der Halleschen Rudervereinigung Böllberg von 1884 und Nelson von 1874 e.V. sind alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen. Die schriftlichen Einladungen werden in der KW14 versendet.
Tagesordnung:
- 1) Eröffnung
- 2) Bestätigung der Beschlussfähigkeit, einschließlich der Tages- und Geschäftsordnung
- 3) Bericht des Vorstandes
- 4) Kassenbericht mit Bericht des Kassenprüfers
- 5) Anträge
- 5.1) Antrag auf Änderung der Beitragsordnung ab dem 01.06.2025
- 5.2) Antrag auf Änderung der Satzung
- 6.) Aussprache und Beschlussfassung zu den Berichten und Anträgen
- 7.) Schlusswort des Vorsitzenden
Der Vorstand ist daran interessiert, alle Mitglieder in die Vorbereitung der Versammlung einzubeziehen. Er bittet deshalb, Anträge zur Vereinsarbeit bis spätestens zum 28.04.2024 (1 Tag vorher) schriftlich zur Verfügung zu stellen (§ 10 Abs. 7 Satzung HRV). Anträge werden auf Wunsch auch per E-Mail zugesendet.
Christian Schreiber
1. Vorsitzender
Anträge an die Mitgliederversammlung am 29. April 2025
5.1) Antrag auf Änderung der Beitragsordnung ab dem 01.06.2025. Der Vorstand der HRV stellt den folgenden Antrag an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung:
5.2) Antrag auf Änderung der Satzung
Die Änderungen an der HRV-Satzung basieren auf den zu klärenden Punkten aus den letzten beiden Jahren der Vorstandsarbeit sowie der davorliegenden Corona-Zeit. Diese waren:
- Anpassung der Grundsätze der Vereinsarbeit entsprechend der Empfehlungen des DRV und des RuSa
- §3, §6 neu
- Regelungen für Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt §4
- Anpassungen zum Datenschutz insbesondere
- der Regeln zur Videoüberwachung im Bootshaus
- der Verwendung von Bildern auf der HRV-Homepage und auf Social Media
- Das Erlassen von Ordnungen § 11
- insbesondere die Erstellung der im letzten Jahr beschlossenen Sicherheitsrichtlinie, die alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen für das Rudern auf unseren Gewässen regelt, inkl. der Nutzung der Rettungsesten
- §12 die Beendigung der Mitgliedschaft
- Einführung des halbjährlichen Austritts
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung auf elektronischem Wege §14.6 neu sowie die Durchführung hybrider Sitzungen, wenn dies erforderlich sein sollte §15 (siehe Corona)
https://www.hrv-rudern.de/wp-content/uploads/2025/03/2025.03.02-Entwurf-HRV-Satzung-neu-1.pdf
Im Dokument ist der Satzungsentwurf im Änderungsmodus zu sehen, um die Anpassungen zur aktuell gültigen Satzung nachvollziehen zu können. Sollte es Fragen zum Entwurf geben, sind diese bitte per E-Mail an den 1. Vorsitzenden Christian Schreiber zu richten: c.schreiber@hrv-rudern.de