Vereinsregelungen

Die folgenden Regelungen wurden vom Vorstand der Halleschen Rudervereinigung Böllberg/Nelson e. V. beschlossen. Sie dienen der persönlichen Sicherheit, der Ordnung im Ablauf des Vereinslebens und dem respektvollen Miteinander unter allen Ruderkameradinnen und -kameraden.

Liebe Ruderkameradinnen und Ruderkameraden,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ab der Hochwasserwarnstufe 3 nicht mehr rausgefahren werden darf. Man gefährdet sein Leben und das Bootsmaterial.

Da nicht immer klar ist, ob die Hochwasserwarnstufe 3 ausgerufen ist, wird eine Markierung in der Nähe des Steges angebracht. Somit ist dann für jeden ersichtlich, wann die Saale wegen Hochwassers nicht mehr befahren werden darf. Die Markierung wird, sobald das Hochwasser weg ist, angebracht und befindet sich dann am Ufer stromauf, vom Steg aus gut sichtbar. Sie wird so angebracht, dass nur rausgefahren werden darf, wenn die Markierung vollständig sichtbar ist.

Bei Zuwiderhandlung, die zu einem Bootsschaden führt, wird die Reparatur des beschädigten Materials den Beteiligten in Rechnung gestellt, auch wenn der Schaden durch Treibgut verursacht wurde.

Die Trainer der Trainingsgruppen, die als überwiegendes Trainingsgebiet die Saale nutzen, werden hiermit aufgefordert, den Aktiven diese Anweisung vorzulesen. Diese Anweisung des Vorstandes der HRV Böllberg/Nelson e. V. tritt mit dem Tag der Anbringung der Markierung in Kraft und gilt nur im Trainingsbereich Saale. Bis dahin ist die ausgerufene Hochwasserwarnstufe zu beachten.

2. Auflage -Führen eines Kontrollbuches vom 26.09.2005 geändert am 01.03.2012

Der Vorstand beschließt:

Zum Schutz unseres materiellen Vereinsgutes in den Vereinstrainingsstätten hat sich jedes Mitglied der HRV Böllberg/Nelson e. V.  in die dazugehörigen Bücher einzutragen. Die Regelung gilt für folgende Bereiche:

Kraftraum
Das Buch liegt im Eingangsbereich des Kraftraumes aus. In dieses Buch haben sich alle im Kraftraum trainierenden Personen über 15 Jahre persönlich einzutragen. Kinder unter 15 Jahre dürfen das Training nur unter Aufsicht einer betreuenden Person durchführen, die sich auch in das Buch einzutragen hat. Dieses Buch darf nicht zu anderen Zwecken missbraucht werden, da bei Unfällen das Buch für Versicherungsangelegenheiten herangezogen werden kann. Ein lückenloser Nachweis über die Benutzung des Kraftraumes ist dann wichtig.

Fahrtenbücher Bootsnutzung
Die Fahrtenbücher werden elektronisch geführt. Für den Bereich Saale stehen in der Bootshalle Haupthaus und in der Mittelhalle des Nebengebäudes (Blechhalle) Computer mit dem Programm EFA zur Verfügung. In diese elektronischen Fahrtenbücher haben sich alle Personen über 15 Jahre persönlich einzutragen, die die Saale befahren möchten. Für Kinder unter 15 Jahren füllt die Aufsicht führende Person das Fahrtenbuch aus. Die Grundeintragungen sind vor Fahrtantritt auszufüllen.

Diese Bücher müssen korrekt geführt werden, da sie bei Unfällen für Anfragen der Wasserpolizei und für Versicherungsangelegenheiten herangezogen werden können. Ein lückenloser Nachweis über die Benutzung der Bootsbenutzung ist zu erbringen. Weiterhin wird die Auswertung zum Fahrtenwettbewerb des DRV über die Fahrtenbücher erfolgen.

Fahrtenbuch Ruderbecken
In das Fahrtenbuch des Ruderbeckens haben sich alle Sportler persönlich einzutragen, die über 15 Jahre sind. Für Kinder unter 15 Jahren füllt die Aufsicht führende Person das Fahrtenbuch aus. Vom Fensterplatz beginnend, sind die Sportler mit Namen und Platz ins Fahrtenbuch einzutragen. Ausnahmen sind Sportler mit Leistungsauftrag. Sie brauchen sich nicht eintragen. Alle Sportler haben sich an die Vorgaben in Punkt 3 (folgend) zu halten.

Dieser Beschluss des Vorstandes der HRV Böllberg/Nelson e. V. tritt mit seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Vorstand bittet um Unterstützung bei der Durchsetzung dieses Beschlusses im Interesse von Ordnung und Sicherheit.

Nach der Vollsanierung des Ruderbeckens wurden hochwertige Dollen sowie Skulls angeschafft. Das Ruderbecken dient vor allem den leistungssportlichen Zielen der HRV Böllberg/Nelson e. V. Dies erfordert besondere

Verhaltensregeln:

  1. Das Becken ist nur mit sauberen Schuhen zu betreten.
  2. Die Skulls sind in den Dollen zu belassen.
  3. Beim Verlassen des Beckens werden die Skulls aus dem Wasser gezogen und über dem Rollsitz gekreuzt.
  4. Bei der Einstellung des Ruderplatzes auf die Körpergröße des Ruderers ist zuerst das Stemmbrett und dann die Rollschiene einzustellen.
  5. Dollen sind nicht zu verstellen.
  6. Das Wasser darf nicht mit Zusatzstoffen oder festen Stoffen verunreinigt werden.
  7. Werden Schäden beim Betreten des Beckens festgestellt, sind diese sofort anzuzeigen, entweder vor Ort oder per Telefon. Nicht erst nach dem Training.
  8. Schäden, die während des Trainings entstanden sind, sind nach dem Training in gleicher Art und Weise zu melden.

Ansprechpartner der HRV Böllberg/Nelson e. V.: verantwortlicher Trainer

Halle, 01.03.2012 – 2. Auflage Mitgliedsausweis vom 06.05.2005 geändert am 01.03.2012

Der Vorstand beschließt:

Zum Schutz unseres materiellen und geistigen Vereinsgutes muss sich jeder Nutzer unseres Vereinstrainingsstätten jederzeit als Mitglied der HRV Böllberg/Nelson e. V. ausweisen können. Dazu dient der Mitgliedsausweis. Er muss auf Verlangen der dazu ermächtigten Person vorgezeigt werden können.

Wer keinen Mitgliedsausweis (mehr) besitzt, kann diesen – unter Abgabe eines Passbildes – bei den Ruderkameraden

Detlef Carell oder Roland Scholz

Postanschrift:
Steuerberater Scholz & Carell
Beesener Straße 25 
06110 Halle (Saale)

beantragen. Die Verwaltungsgebühr dafür beträgt 10,00 €. Die Erstausstellung des Mitgliedsausweises erfolgt im Rahmen der Aufnahmegebühr. Ab sofort werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Zur Kontrolle sind alle Vorstandsmitglieder, alle Trainer und der Geschäftsführer der HRG berechtigt.

Dieser Beschluss des Vorstandes der HRV Böllberg/Nelson e. V. tritt mit seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Vorstand bittet um Unterstützung bei der Durchsetzung dieses Beschlusses im Interesse von Ordnung und Sicherheit.

Der Vorstand beschließt:

Die Nutzung von Booten, die sich im Besitz der HRV Böllberg/Nelson e. V. befinden, unterliegt für Wanderfahrten und Wettkämpfen ab sofort folgenden Regeln:

  • Es müssen nur Boote angemeldet werden, die entweder eine Mannschaft aufnehmen können, die zu weniger als 50 % aus HRV-Mitgliedern bestehen, oder vollständig verliehen werden.
  • Bei einer Bootsnutzung  – unabhängig von der Bootsklasse – mit 50 % oder mehr HRV-Mitgliedern, genügt die Eintragung der Besatzung in die Fahrtenbücher (siehe Punkt 2) zur Bootsnutzung.
  • Wird ein Boot mit weniger als 50 % HRV-Mitgliedern genutzt, wird eine Rollsitzgebühr von 20 € pro Wettkampf oder Wanderruder-Tag erhoben. Eine 100% Nutzung durch nicht HRV-Mitglieder sollte vermieden werden. Die Gebühr kann bar oder per Überweisung entrichtet werden. Die Bankverbindung ist dem Antragsformular zu entnehmen. Dazu ist ein HRV-Mitglied als Obmann zu bestimmen. Die Besatzung und der Obmann sind in dem Formular zur Bootsnutzung in der HRV (siehe unten) einzutragen.
  • Die Bootsnutzung ist beim Vorstand der HRV zu beantragen. Dieser entscheidet über den Antrag. Dementsprechend zeitig muss der Antrag eingereicht werden.

Diese Maßnahme tritt am 01.07.2016 in Kraft.

Downloads

Hier findest du hilfreiche Dokumente und Formulare zum Herunterladen.

Formular zur Bootsnutzung in der HRV

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